Food Storage für frische, abgepackte Produkte, ein Wachstumsmarkt.

Die Nachfrage nach gesunden Lebensmiteln ist während der Pandemie stark gestiegen und wächst auch aktuell noch weiter. Diese Erkenntnis führt dazu, dass die Händler - insbesondere auch im Hinblick auf die stark gestiegene Nachfrage nach frischen, abgepackten Produkten - ihr Angebot, ihr Sortiment und das Food Storage auf den Prüfstand stellen. 

Eine Frage zu den möglichen Veränderungen, die an den Kühlmöbeln vorgenommen werden: Wenn der Händler in seinem Markt neues Zubehör zur Warenpräsentation einsetzt, wer ist dann für das neue Energielabel verantwortlich?

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und eine Überprüfung seitens der zuständigen Behörden zu ermöglichen, müssen sich sämtliche Unterlagen, also die Produktunterlagen des Herstellers, die EPREL-Erklärung, das Energielabel, die CE-Erklärung, der Kundenauftrag und die zugehörigen Rechnungen auf den Zeitpunkt beziehen, zu dem das Gerät in Verkehr gebracht wird. Diese Dokumentation muss alle Komponenten und Zubehörteile beinhalten, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gerät in Verkehr gebracht wird, einen Einfluss auf seinen Energie-Effizienz-Index haben.

Die Veränderungen, die nach dem Inverkehrbringen an dem Produkt vorgenommen werden, haben auf das Energielabel, das ursprünglich vom Hersteller mitgeliefert wurde, keinen Einfluss.

Warum ist die Montage von Türen nicht zwingend für alle Kühlmöbel vorgeschrieben?

In den europäischen Rechtsvorschriften zum Ökodesign und zum Energielabel wird keinerlei technische Lösung oder Ausrüstung vorgeschrieben. In der Ökodesign-Verordnung werden jedoch die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz festgelegt. Dadurch erfolgt auch die Auswahl der Produkte nach Gesichtspunkten der Energieeffizienz. Die Energielabel auf den Geräten werden außerdem dazu führen, dass die effizientesten Produkte mit der besten Energieklasse auf dem Markt am stärksten nachgefragt werden. Dies wird der wichtigste Innovationstreiber sein.

Welche Anforderungen gelten beim Anbringen der Energielabel auf den Kühlmöbeln? Müssen die Energielabel in den Geschäften so angebracht sein, dass die Kunden sie sehen können?

Das Energielabel muss überall dort, wo ein potenzieller Käufer den Kauf des Geräts in Betracht zieht, deutlich sichtbar angebracht werden, also an allen Verkaufsstellen wie Ausstellungsräumen, Messen, Online-Verkaufsstellen usw.

Eine genaue Position für das Label ist nicht vorgeschrieben, aber es muss für die Kunden jederzeit gut erkennbar sein.

Für die Lebensmittelhändler besteht keinerlei Verpflichtung, das Energielabel in ihren POS anzubringen.

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