LineON, eine zukunftsweisende Lösung
Die Marke EptaService ist auf das Angebot an After Sales Serviceleistungen spezialisiert. Mit ihrer innovativen, digitalen LineON-Technologie leistet sie einen Beitrag zum Fortschritt innerhalb der Kühlbranche.
Die Marke EptaService ist auf das Angebot an After Sales Serviceleistungen spezialisiert. Mit ihrer innovativen, digitalen LineON-Technologie leistet sie einen Beitrag zum Fortschritt innerhalb der Kühlbranche.
Der Einzelhandel durchläuft einen Wandel, und die Digitale Transformation ist einer der Treiber für diese Entwicklung. Epta beobachtet diesen Trend sehr aufmerksam und unterstützt die Einzelhändler, damit sie ihren Kunden ein schnelles, angenehmes und sicheres Einkaufserlebnis bieten können.
Der technologische Fortschritt führt bei den Verbrauchern zu einer Veränderung ihres Kaufverhaltens. So konnte neben dem E-Commerce in den letzten Monaten auch der Quick Commerce, eine weitere, neuere Entwicklung im Bereich der Digitalisierung, zunehmend Fuß fassen.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und eine Überprüfung seitens der zuständigen Behörden zu ermöglichen, müssen sich sämtliche Unterlagen, also die Produktunterlagen des Herstellers, die EPREL-Erklärung, das Energielabel, die CE-Erklärung, der Kundenauftrag und die zugehörigen Rechnungen auf den Zeitpunkt beziehen, zu dem das Gerät in Verkehr gebracht wird. Diese Dokumentation muss alle Komponenten und Zubehörteile beinhalten, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gerät in Verkehr gebracht wird, einen Einfluss auf seinen Energie-Effizienz-Index haben.
Die Veränderungen, die nach dem Inverkehrbringen an dem Produkt vorgenommen werden, haben auf das Energielabel, das ursprünglich vom Hersteller mitgeliefert wurde, keinen Einfluss.
In den europäischen Rechtsvorschriften zum Ökodesign und zum Energielabel wird keinerlei technische Lösung oder Ausrüstung vorgeschrieben. In der Ökodesign-Verordnung werden jedoch die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz festgelegt. Dadurch erfolgt auch die Auswahl der Produkte nach Gesichtspunkten der Energieeffizienz. Die Energielabel auf den Geräten werden außerdem dazu führen, dass die effizientesten Produkte mit der besten Energieklasse auf dem Markt am stärksten nachgefragt werden. Dies wird der wichtigste Innovationstreiber sein.
Das Energielabel muss überall dort, wo ein potenzieller Käufer den Kauf des Geräts in Betracht zieht, deutlich sichtbar angebracht werden, also an allen Verkaufsstellen wie Ausstellungsräumen, Messen, Online-Verkaufsstellen usw.
Eine genaue Position für das Label ist nicht vorgeschrieben, aber es muss für die Kunden jederzeit gut erkennbar sein.
Für die Lebensmittelhändler besteht keinerlei Verpflichtung, das Energielabel in ihren POS anzubringen.
Der QR-Code führt zu den Produktinformationen und dem Energielabel in der EPREL-Produktdatenbank.
Ja, mit Glykol betriebene Kühlmöbel sind nicht von der Verordnung ausgenommen und benötigen daher ein Energielabel.
Im Sinne einer einheitlichen Regelung innerhalb der Union ist mit dem Begriff "Inverkehrbringen" der Zeitpunkt gemeint, zu dem ein Produkt erstmals in der Europäischen Union erhältlich ist. Dabei ist der Vorgang selbst dem Hersteller oder Importeur vorbehalten: Diese sind die einzigen Wirtschaftsakteure, die Produkte in den Verkehr bringen.
Wenn ein Hersteller oder Importeur ein Produkt zum ersten Mal an einen Händler oder Endverbraucher liefert, wird dieser Vorgang rechtlich gesehen immer als "Inverkehrbringen" bezeichnet. Jeder nachfolgende Vorgang, z. B. von Händler zu Händler oder von Händler zu Endverbraucher, wird als "Bereitstellung" bezeichnet. Für unsere Produkte bedeutet der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Zeitpunkt, an dem das Eigentum auf den Kunden übergeht, also im Allgemeinen das Rechnungsdatum.
Unter Berücksichtigung der in den Verordnungen festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen, die für den Lieferanten gelten, muss jedes Produkt, das sich in seinen grundlegenden Eigenschaften wie der Temperaturklasse, dem Verhältnis von TDA/Volumen oder seinem Energieverbrauch von einem anderen Produkt unterscheidet, individuell gekennzeichnet sein.
Im Eurovent-Leitfaden zur Auslegung der Verordnung wurde jedoch auch der "Cluster"-Ansatz eingeführt. Dabei wird eine bestimmte Gruppe an Kühlmöbeln im Hinblick auf die Ziele von Ökodesign, Energiekennzeichnung und EPREL als ein Modell definiert. Innerhalb gewisser Grenzen können die Hersteller also verschiedene Geräte unter einem Modell zusammenfassen, bei diesem Modell wird dann der höchsten EEI (also der schlechteste Wert) der aufgeführten Gerätegruppe angegeben.