Bitte erläutern Sie, wie mit den unterschiedlichen Ausstattungen der Geräte verfahren wird. Wird für jede Ausstattungsvariante ein eigenes Label verlangt? Damit würde man Zehntausende Etiketten benötigen.

Unter Berücksichtigung der in den Verordnungen festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen, die für den Lieferanten gelten, muss jedes Produkt, das sich in seinen grundlegenden Eigenschaften wie der Temperaturklasse, dem Verhältnis von TDA/Volumen oder seinem Energieverbrauch von einem anderen Produkt unterscheidet, individuell gekennzeichnet sein. Im Eurovent-Leitfaden zur Auslegung der Verordnung wurde jedoch auch der "Cluster"-Ansatz eingeführt. Dabei wird eine bestimmte Gruppe an Kühlmöbeln im Hinblick auf die Ziele von Ökodesign, Energiekennzeichnung und EPREL als ein Modell definiert. Innerhalb gewisser Grenzen können die Hersteller also verschiedene Geräte unter einem Modell zusammenfassen, bei diesem Modell wird dann der höchsten EEI (also der schlechteste Wert) der aufgeführten Gerätegruppe angegeben.

Bitte erläutern Sie, ob die Temperaturklasse 3M0 ab dem 1. März bereits in der Verordnung enthalten ist oder nicht.

Ja, die von der Kommission erlassene Verordnung (EU) 2021/340 vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der erlassenen Verordnung (EU) 2019/2018 (Energiekennzeichnung) und die Verordnung (EU) 2021/341 der Kommission vom 23. Februar 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2024 (Ökodesign) wurden am 26. Februar 2021 veröffentlicht und enthalten, wie von Eurovent PG-RDC vorgeschlagen, die Koeffizienten für die Temperaturklasse 3M0.

Was genau meint der Begriff "Point of Sale"? Bedeutet es, dass jedes Kühlmöbel, das ab dem 1. März produziert wird, ein Energielabel aufweisen muss, auch wenn es im Januar oder Februar verkauft wurde?

Alle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion , die ab dem 1. März 2021 auf dem Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, müssen ein Energielabel aufweisen, unabhängig von ihrem Produktionsdatum. Das Energielabel muss überall dort, wo ein potenzieller Käufer den Kauf des Geräts in Betracht zieht (Point of Sale), deutlich sichtbar angebracht werden, also an allen Verkaufsstellen wie Ausstellungsräumen, Messen, Online-Verkaufsstellen usw. Im Gegensatz hierzu gibt es keinerlei Verpflichtung für die Lebensmittelhändler, das Energielabel in Ihren Supermärkten anzubringen.

Auf dem Label sind die Piktogramme VII und IX abgebildet. Können Sie bitte erläutern, welche Angaben hier genau verlangt werden? Die TDA oder die gekühlten Regalflächen?

(Bei dieser Frage ging es um das Label für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen den Getränkekühlern und den Speiseeis-Gefriermaschinen) Der Punkt VII gibt bei den Verkaufsmaschinen mit Kühlfunktion die Summe der Nettorauminhalte aller Fächer mit Kühlbetriebstemperaturen an, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet. Bei allen übrigen Kühlmöbeln ist damit die Summe aller Auslageflächen (TDA) mit Kühlbetriebstemperaturen gemeint, ausgedrückt in Quadratmetern (m²) und auf zwei Dezimalstellen gerundet. Piktogramm IX ist für alle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion die Angabe der Summe aller Auslageflächen mit Gefrierbetriebstemperaturen, ausgedrückt in Quadratmetern (m²) und auf zwei Dezimalstellen gerundet. Bei Verkaufsmaschinen mit Gefrierbetriebstemperatur entfallen das Piktogramm und die entsprechenden Angaben, denn diese Geräte sind von der Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen.  

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